Satzung zur Aufhebung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Osterby
Satzung zur Aufhebung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Osterby
erlassen am: 26.03.2014 | i.d.F.v.: 26.03.2014 | gültig ab: 01.01.2014
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der zur Zeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterby vom 26. März 2014 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Osterby über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung (Wasserversorgungssatzung) vom09. Dezember 2009 wird mit Wirkung vom 01.01.2014 rückwirkend aufgehoben.
Osterby, 26.03.2014
Robert Ott
- Bürgermeister -