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1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Owschlag zur Satzung der Gemeinde Owschlag über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung

1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Owschlag zur Satzung der Gemeinde Owschlag über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung

erlassen am: 07.12.2021 | i.d.F.v.: 07.12.2021 | gültig ab: 01.01.2022

Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) und nach § 27 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gemeinde Owschlag über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 11.12.2001 (Wasserversorgungssatzung) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Owschlag vom 07.12.2021 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:


Artikel I

§ 5 (Gebührensätze) erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 1,15 € netto je m³ Wasserentnahme.


Artikel II

Diese 1. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Owschlag, 07.12.2021

Stephan Lübbers
- Bürgermeister -


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