Haushaltssatzung des Breitbandzweckverbands der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2020
Haushaltssatzung des Breitbandzweckverbands der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2020
erlassen am: 19.12.2019 | i.d.F.v.: 17.12.2019 | gültig ab: 01.01.2020 | Bekanntmachung am: 17.12.2019
Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 09.12.2019 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 12.12.2019 – folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 586.800,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 800.800,00 Euro | |
einem Jahresfehlbetrag auf | 214.000,00 Euro | |
und | ||
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 302.200,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 290.200,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 9.959.400,00 Euro | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 10.170.000,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 5.200.200,00 Euro |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 Euro |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 500.000,00 Euro |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,00 Stellen |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 10.000,00 Euro. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.